ASS. JUR. SVEN ZIBELIUS Von der IHK Bundesweit tätig Echtheitsprüfung |
Vergütung nach JVEG durch Gerichte und Behörden Das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) gilt bei Heranziehung durch ein Gericht, die Staatsanwaltschaft, Finanzbehörden, soweit diese das Ermittlungsverfahren selbstständig durchführt, eine Verwaltungsbehörde im Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten oder den Gerichtsvollzieher. Grundsätzlich gilt: 1. Termine im Büro des Sachverständigen
2. Termine vor Ort
3. Schriftliche Gutachten zu Einzelobjekten
Alle Leistungen und Preise zuzüglich der gesetzlichen Mwst. Aufgrund über 20jähriger Erfahrung als Kunstexperte mit zahlreichen Aufträgen für Privatpersonen, Erbengemeinschaften, Gerichte und Behörden bin ich in der Lage komplexe Aufgaben zügig und kostengünstig für Sie zu erledigen. |
Schätzung Wert von Gemälden Venedig um 1870 Künstlerpalette des Marinemalers |
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Sachverständigenbüro für Kunst und Antiquitäten in BayernExpertisen, Wertermittlung und GutachtenNachlassbewertung im Raum MünchenHausrat schätzen im Nürnberger Land-IMPRESSUM UND DATENSCHUTZ- |